2.1 Verantwortlicher für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen- Schulungsnachweis nach MVAS 99 / RSA 21 / ZTV-SA 97 –
Allgemeine Beschreibung
Die Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt gemäß neuer RSA 21 und ZTV-SA. Entsprechend „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" sind Anforderungen an die Vergabe von Bauleistungen umzusetzen. Danach wird vom namentlich benannten Verantwortlichen nach RSA eine entsprechende Qualifikation verlangt. Ohne Qualifikationsnachweis werden Angebote in aller Regel von der Wertung ausgeschlossen. Die Schulung wird vom BMVI empfohlen.
13.03.2026 –
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